Es ist wieder soweit, der Häckselplatz öffnet seine Pforten.
Wann?
Am ersten, 07.10.2023, und dritten, 21.10.2023, Samstag im Oktober von 9 bis 11 Uhr.
Außerhalb dieses Zeitfensters ist eine Anlieferung nur nach Absprache möglich.
Wo?
Häckselplatz nahe der Kläranlage.
Wer?
Die Nutzung ist nur der Gemeinde und Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Mudenbach erlaubt. Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Häckselplatzes ausgeschlossen.
Was?
Angenommen werden nur Ast- und Strauchschnitt in haushaltsüblichen Mengen.
Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke und Kartons) auf dem Platz, in den jeweils abgegrenzten und gekennzeichneten Feldern, geordnet abzulagern und gerne ist beim Häckseln zu helfen.
Astwerk ist zulässig bis zu 1,50m Länge und einem Durchmesser bis zu 10 cm.
Wurzelstöcke und Thuja-Schnitt sind nicht zulässig und können bei Fachbetrieben entsorgt werden.
Rasenschnitt, Garten- oder Bioabfälle, Laub bzw. sonstige Abfälle sind nicht zulässig und sind über die braune Tonne zu entsorgen.
Kosten*:
Kofferraumladung 2€
Kleinanhänger 4€
Wagenladung 8€
Zusätzliche Hinweise:
Laut Bundesnaturgesetz ist ein starker Rückschnitt von Hecken etc. in der Zeit vom 01.03. – 30.09. des jeweiligen Jahres untersagt.
Das Ablagern von Müll vor oder auf dem Häckselplatz ist untersagt.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. o Die Anlieferung anderer Materialien außer Ast- und Strauchschnitt ist rechtswidrig und wird zur Anzeige gebracht. Die so widerrechtlich angelieferte Fremdmaterialien werden darüber hinaus auf Kosten des Anlieferers entsorgt.
* Auf Wunsch kann eine Quittung ausgestellt werden.
Die Benutzungsordnung des Häckselplatzes finden Sie auf unserer Gemeinde-Homepage unter
Gemeinde —> Infos —> nahezu am Seitenende: Benutzungsordnung Häckselplatz oder unter