Ab sofort können öffentliche und private Antragsteller Vorhaben zur Förderung einreichen. Die Projekte müssen dabei inhaltlich einer der folgenden Kategorien zuzuordnen sein: „Kleinstunternehmen der Grundversorgung (GAK 7.0)“, „Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen (GAK 8.0)“, „Innenstädte der Zukunft“ oder „Draft Budget“.
Die Fördergelder stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz und werden nach dem Windhund-Prinzip auf Landesebene vergeben. Entscheidend ist also das Datum des Antragseingangs und somit eine schnelle Einreichung von Vorteil. Projektanträge, die form- und fristgerecht mit allen relevanten Unterlagen bis zum 28. August 2026 bei der LAG Westerwald eingehen, nehmen am 1. Auswahlverfahren teil. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben im Westerwaldkreis erfolgt durch Beschluss im Rahmen einer LAG-Sitzung voraussichtlich am 24. September 2026. Aber auch nach dem 28. August können noch Bewerbungen erfolgen, die dann allerdings erst in späteren Verfahren geprüft werden.
Vorhaben in Montabaur nach kostenfreier Beratung einreichen
Projektanträge zur Förderung können fortlaufend per Post oder Einwurf in der Geschäftsstelle der LAG eingereicht werden unter der Adresse:
Lokale Aktionsgruppe Westerwald
c/o Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Neben einem ausgefüllten Projektsteckbrief ist eine Kostenschätzung abzugeben. Vordrucke für den Steckbrief, Fördervoraussetzungen, Bewertungs- und Auswahlkriterien der LAG sowie weitere Informationen stehen unter www.leader-westerwald.de oder auf Anfrage bei der LAG-Geschäftsstelle bereit.
Interessierten Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichen der Unterlagen Kontakt zur Geschäftsstelle der LAG aufzunehmen. Viola Emily Elsenbroich und Sarah Pfeil stehen hier gern für kostenfreie Beratungen und weitere Informationen per E-Mail an leader@westerwaldkreis.de oder telefonisch unter 02602 124-301 zur Verfügung.