🌿Wenn Hecken zum Zuhause werden: Gehölzpflege im Einklang mit dem Tierschutz🐦 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Mit dem Beginn des Frühjahrs erwacht nicht nur die Natur sichtbar zum Leben – auch zahlreiche heimische Vogelarten starten jetzt in eine besonders sensible Phase.

🌿Wenn Hecken zum Zuhause werden:
Gehölzpflege im Einklang mit dem Tierschutz🐦

Darauf macht Nachhaltigkeitskoordinatorin Melissa Karthe für die Verbandsgemeinde Hachenburg aufmerksam und wirbt für einen achtsamen Umgang mit Bäumen, Sträuchern und Hecken in den kommenden Monaten.

🗨️„Bereits ab März beginnen viele Arten mit Revierbildung und Nestbau. Gehölze werden dann nicht nur als Brutplätze, sondern auch als geschützte Rückzugsräume genutzt. Wer in dieser Zeit Garten- oder Grundstücksarbeiten plant, kann durch umsichtiges Handeln einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Tierwelt leisten“, so Melissa Karthe.

👍🏼Daher empfiehlt es sich beispielsweise, größere Rückschnitte möglichst in die Herbst- und Wintermonate zu legen und während der Vegetationsperiode lediglich schonende Pflege- oder Formschnitte vorzunehmen.

🚗Maßnahmen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig sind, bleiben selbstverständlich möglich.

👍🏼Auch ein oft unterschätzter Punkt verdient Beachtung: Ast- und Reisighaufen, die bei Schnittarbeiten entstehen, entwickeln sich schnell zu wertvollen Unterschlüpfen für Vögel und Kleintiere. Werden sie längere Zeit liegen gelassen, kann dies spätere Arbeiten erschweren oder unbeabsichtigt Lebensräume beeinträchtigen. Eine zeitnahe Verwendung oder das Umsetzen des Materials hilft, Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen.

👩🏼‍⚖️Rechtliche Orientierung bieten die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts, auf die auch die Untere Naturschutzbehörde des Westerwaldkreises hinweist.

❗Demnach gilt in der Zeit vom 1. März bis 30. September: Bäume, die außerhalb des Waldes oder von gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen nicht zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Eine Abweichung ist genehmigungsbedürftig.

👉🏼Wer unsicher ist und eine Ordnungswidrigkeit vermeiden möchte, kann sich gerne beraten lassen:
Anna Hubert (anna.hubert@westerwaldkreis.de, 02602 124-371)
Alina Balzert (alina.balzert@westerwaldkreis.de, 02602 124-273)
Felix Halft (felix.halft@westerwaldkreis.de, 02602 124-921).

Mit Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme lässt sich so gemeinsam dafür sorgen, dass Gärten und Landschaft im Hachenburger Westerwald auch weiterhin Lebensraum für eine vielfältige Tierwelt bleiben💚.