In diesem Jahr haben wir auch in unserer Region noch einmal eine weiße Winterlandschaft über mehrere Tage gehabt. Auf der einen Seite ein Spaß für Kinder und Wintersportler und auf der anderen Seite die Arbeit aufgrund der Räum- und Streupflicht.
Gemäß der Satzung der Ortsgemeinde liegt die Räum- und Streupflicht für Gehwege, und insbesondere in den Nebenstraßen auch für die Fahrbahn, grundsätzlich in der gesetzlichen Verantwortung des jeweiligen Grundstückseigentümers.
Auch wenn die Ortsgemeinde die Anlieger unterstützt, ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt.
Außerdem sollten private Fahrzeuge so geparkt werden, dass eine unterstützende Räumung problemlos durchgeführt werden kann. Ein Dank an die Eigentümer, die ich zuletzt persönlich angesprochen habe und die dann größtenteils sofort reagiert haben und ihre Fahrzeuge anderweitig geparkt haben.