Wie bereits über die OrtsApp und die Bekanntmachungstafel am DGH kommuniziert, wurde das bestellte Brennholz eingeschlagen. Eine öffentliche Zuteilung ist aufgrund dieser Bekanntmachung bereits erfolgt. Die noch nicht übernommenen Rechnungen/Brennholzscheine können beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.
Sofern eine Bestellung per E-mail erfolgt, muss der Absender darauf achten, dass er die E-mail-Adresse korrekt schreibt, damit seine Bestellung auch beim gewünschten Empfänger ankommt. Dadurch können Unstimmigkeiten und falsche Beschuldigungen vermieden werden!